Wir kontaktieren Sie und prüfen kostenlos und unverbindlich Ihre Optionen auf einen erfolgreichen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Sie sich entscheiden zu wechseln, unterstützen wir Sie dabei. Wir helfen Ihnen wieder in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden und damit Geld zu sparen.
Ihre Daten unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz und werden von mir ausschließlich nur zur Durchführungsprüfung "Gefangen in der PKV" verwendet. Wir garantieren keinerlei Weitergabe an Dritte.
Über uns
Wir sind für Sie da!
Seit über 30 Jahren sind wir tätig in der Sozialversicherungsbranche. In dieser Zeit konnten wir uns ein umfangreiches Expertenwissen über die deutschen und europäischen Sozialversicherungsgesetze aneignen. Daher können wir mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, die Ihnen eine Rückkehr in das System der gesetzlichen Krankenkasse ermöglicht.
Da die individuellen Verhältnisse sehr unterschiedlich sein können, würden wir uns eine Nachricht (Anruf, Email usw.) freuen. Wir vereinbaren dann gemeinsam einen Beratungstermin, in dem wir feststellen, wie die Voraussetzungen zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse rechtssicher geschaffen werden können.
Gerne begleite ich Sie auf diesem Weg.
Sie zahlen nur bei Erfolg! – Versprochen!
Die Rechtsgrundlage:
Mit § 6 Abs. 3a SGB V hat der Gesetzgeber zum 01.07.2000 eine Regelung geschaffen, die Versicherten, die bislang privat krankenversichert waren, die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich macht.
Der Hintergrund:
Viele Menschen, die in jungen Jahren nicht der Krankenversicherungspflicht unterliegen, wählen eine private Krankenversicherung. Sie lassen sich von den günstigeren Beiträgen und einem eventuell umfangreicheren Leistungsangebot überzeugen und kehren der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu. Im Alter sind steigenden Beiträge oder Leistungseinschränkungen der privaten Krankenversicherung Gründe dafür, den Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu suchen. Viele haben Angst, dass sie die Beiträge für die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können.
Die Reaktion des Gesetzgebers:
Der Gesetzgeber hat die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich gemacht. Versicherte, die große Teile ihres Lebens keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben, sollen im Alter auch nicht den Versicherungsschutz der GKV genießen können. Die private Krankenversicherung bemisst die Beiträge nach Leistung und Risiko (ist im Alter am höchsten). In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nach der Höhe des Einkommens bemessen.
Unsere Beratung:
Alle, die eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Erwägung ziehen, sollten dies vor Vollendung des 55. Lebensjahres vollziehen. Danach sind die Möglichkeiten in die GKV zu wechseln deutlich eingeschränkt. Es sollten auf keinen Fall irgendwelche Tricks angewandt werden, um in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Ansonsten wird ein eventueller nachträglicher Ausschluss riskiert, der dann hohe finanzielle Aufwendungen zur Folge haben kann.